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Rechtsanspruch auf Betreuung

Als Eltern haben Sie einen Anspruch auf Betreuung, wenn Ihr Kind 1 Jahr alt ist. Eine Förderung wird über die Hansestadt Lübeck beantragt. Bei Erwerbstätigkeit wird die Förderung auch früher bewilligt.

Wir sind von der Hansestadt Lübeck anerkannte Tagesmütter und erhalten eine Vergütung von der Stadt, welche sich nach der jeweils gültigen Satzung der Hansestadt Lübeck richtet.

Eine Zahlung der Eltern an die Tagesmütter erfolgt (ausgenommen Kosten der Verpflegung) dann nicht.

Alle weiteren Regelungen ergeben sich aus der jeweils gültigen "Elternbeitragssatzung für die Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck".

Weitere Informationen finden Sie hier.

Gern stehen wir Ihnen bei der Beantragung der Fördermittel mit Rat und Tat zur Seite.

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